Dorster Wappen
Im goldenen, mit Wellenschnitt begrenztem Schildfuß ein rotes Rad,
darüber in Grün ein Ährenbündel aus sieben goldenen Ähren.
Bereits Ende der 50-er Jahre versuchte man in Dorste zu einem eigenen Wappen zu kommen. Es wurden auch schon Wappenentwürfe diskutiert. Aber es kam zu keinem Beschluß. Im Juli 1989 stellte die SPD-Fraktion im Ortsrat den Antrag, für Dorste ein Wappen erstellen zu lassen. Der Ortsrat beauftragte daraufhin den Heraldiker Krieg mit der Aufgabe, ein Wappen für Dorste zu entwerfen. Aber die einige Zeit später vorgelegten vier Entwürfe fanden nicht den Beifall der Gemeindevertreter. Wohl aber ein Vorschlag von Otto Klages jun. aus Dorste.
Dieser Entwurf entsprach jedoch nicht den heraldischen Regeln und wurde deshalb dem Heraldiker zur Überarbeitung gegeben. Nach Abstimmung mit dem Niedersächsischen Staatsarchiv in Wolfenbüttel und dessen Zustimmung schickte der Heraldiker den überarbeiteten Entwurf dem Ortsrat zurück, und auf der Ortsratssitzung am 16. Mai 1990 wurde die Annahme des Wappens für Dorste beschlossen.
Nach Überlieferungen und nach einer Sage soll Dorste aus sieben einst zerstörten Dörfern seiner Umgebung entstanden sein. Die goldenen Ähren sollen daran erinnern. Sie stehen in Grün, der Wappenfarbe für die Land- und Forstwirtschaft, über Jahrhunderte die Haupterwerbszweige der Einwohner von Dorste. Der Wellenschnitt soll ein Hinweis auf die Söse sein. Mit dem roten Rad im Schildfuß wird auf die verschiedenen im Ort betriebenen Handwerke verwiesen. Es liegt die Vermutung nahe, dass Dorste einst im Schutz einer Burg entstanden ist. Als Inhaber dieser "Burgstätte" werden die Adelsfamilien "von dem Dyke" und "von Hoye" genannt.
Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung entnommen aus dem "Wappenbuch für den Landkreis Osterode am Harz", Klaus Gehmlich, erschienen im Papierflieger Verlag GmbH, Clausthal-Zellerfeld