Heimat- und Geschichtsverein Dorste e.V.

Auf der Suche nach unserer geschichtlichen und kulturellen Vergangenheit!

Gutachten zur schriftlichen Ersterwähnung Dorstes



Institut für Historische Landesforschung

der Universität Göttingen


von Dr. Nils Petersen

In Gesprächen mit den Herren Wedemeyer, Nackunstz und Launhardt wurde wiederholt der Wunsch geäußert, die Dorfgeschichte zukünftig intensiver zu untersuchen. Ein zentrales Thema hierbei ist naturgemäß die erste schriftliche Erwähnung des Ortsnamens. Sie markiert zwar keinesfalls einen Gründungsakt – archäologische Funde verweisen auf eine längere Siedlungskontinuität – gilt jedoch als der älteste, jahrgenaue geschichtliche Nachweis. Gemeinhin werden Orstjubiläen deshalb auf die Erst-erwähnung bezogen.

Aufgabe der folgenden Untersuchung soll es sein, ein belastbares Datum der Ersterwähung des Ortes festzustellen.

 

Fragliche Belege

Schon das Jahrhundert der schriftlichen Überlieferung des Ortsnamens Dorste lässt sich nicht ohne Weiteres bestimmen. Das Niedersächsische Ortsnamenbuch[1] beginnt mit dem Beleg Dorstedi aus der Lebensbeschreibung des Bischofs Meinwerk von Paderborn. Der Inhalt der Lebensbeschreibung bezieht sich auf den Zeitraum zwischen 1015 und 1036, das überlieferte Manuskript stammt jedoch aus der Zeit um 1160. Auch die beiden folgenden Belege zum Jahr 1022 gehen auf Urkunden zurück, die eigentlich erst im 12. Jahrhundert erstellt wurden, jedoch auf 1022 datiert wurden[2] – dies sind damit zunächst sog. Fälschungen.[3] Für 1204 gilt die Nennung Dorstes als unstrittig.[4] Die Stiftungsurkunde des Jacobi-Klosters in Osterode von 1217 nennt als Zeugen einen Bernardus de Dorstad, der sicher dem Ort Dorstadt, LK Wolfenbüttel zugeordnet werden kann.[5]

 

1015-1036 Vita Meinwerci

In der in einer zwischen 1155 und 1165 von einem unbekannten Mönch des Kloster Abdinghof verfassten Handschrift der Lebensbeschreibung des Paderborner Bischofs Meinwerk (†1036) erscheint Dorstedi unter den Schenkungen, die dem Bistum unter Meinwerks Pontifikat gemacht wurden:

CXI . Quedam domna nomine Dudica nimio dolore affecta pro morte viri sui , quicquid proprietatis habuit in Dorstedi et in Lanwardeshusun et in Ebanhusun , cum omnibus illuc pertinentibus , exceptis XXX agris et I area, filiis suis heredibus iustissimis Thiadrico et Widuloni in proprium dedit . Quo facto illi predicti pueri Dei ammonitione instincti pro salute corporum et pro remedio animarum suarum ipsa predia cum utriusque sexus mancipiis et ceteris omnibus attinentiis in presentia Gerberti comitis et aliorum multorum ad dominium Patherbrunnensis ecclesię in proprium tradiderunt .[6]

Übers. : Eine Herrin namens Dudica übertrug, von großem Schmerz über den Tod ihres Mannes ergriffen, ihren Besitz in Dorste, in Lagershausen[7] und in Eboldshausen mit allem, was zu jenem gehört, ausgenommen 30 Morgen Ackerland und eine Hofstelle in Besitz ihrer Söhne und rechten Erben Thiadric und Widulo. Als dies vollzogen war, übertrugen die vorgenannten Jungen, durch göttliche Mahnung veranlasst, um ihres körperlichen und seelischen Heils willen diese Güter mitsamt den Leibeigenen beiderlei Geschlechts und allem übrigen Zubehör in Gegenwart des Grafen Gerbert und vieler anderer in das Eigentum der Herrschaft der Paderborner Kirche.[8]

Der Passus folgt auf die Darstellung der Domweihe vom 15. September 1015, zu der Meinwerk aus seinem (immedingischen) Eigentum die Plesse an die Kirche überträgt.[9] Dies nimmt der Chronist zum Anlass, die weiteren Schenkungen und Erwerbungen während des Episkopats Meinwerks aufzulisten. Viele davon finden sich in erhaltenen Urkunden wieder, so dass davon ausgegangen wird, dass auch die Einträge zu denen keine Überlieferung mehr greifbar ist, glaubhaft sind.[10] Diese Abschnitte zu Güterübertragungen sind ohne chronologische Ordnung, so dass nicht auf ein konkretes Datum dieser Schenkung geschlossen werden kann, weil hierzu kein unabhängiger Beleg überliefert ist.[11] Während sich zur Stifterin Dudica zunächst keine weiteren Informationen finden ließen, kann der in dem Abschnitt als Zeuge genannte Graf Gerbert zeitlich eingeordnet werden. Nach einer im Kopialbuch des Paderborner Domkapitels erhaltenen Urkunde war Graf Gerbert als Zeuge bei einer in Paderborn am 2. Januar 1025 bestätigten Güterübertragung an die Domkirche anwesend.[12] Dieses Geschäft wurde ebenfalls in der Lebensbeschreibung aufgeführt.[13] Darüber hinaus lassen sich weitere fünf Nennungen in der Vita und in parallel überlieferten Dokumenten finden.[14] Seine Person lässt sich damit zeitlich in jedem Fall zwischen 1017 und 1025 und ziemlich sicher zwischen 1015 und 1036 als Graf im Umfeld des Bischofs Meinwerk fassen. Die Schenkung der Gräfin Dudika in Dorste ist entsprechend in diesen Zeitraum zu setzen, lässt sich jedoch nicht auf das Jahr genau bestimmen. Paderborner Besitz ist im Umfeld Dorstes in Folge recht umfangreich belegt, ebenso Immedinger Besitz (Vgl. Abbildungen unten).[15] Die Grafen von Katlenburg pflegten überdies engen Kontakt zu Meinwerk und treten regelmäßig als Zeugen bei Gütergeschäften auf. Dass also eine Schenkung aus diesem Bereich an die Paderborner Kirche zu Lebzeiten Meinwerks kommt, ist nicht überraschend.

Paderborner Besitz in Südhannover
Immedinger Besitz im Bereich Hünenstollen

 

Aus: Ralf Busch, Bischof Meinwerk von Paderborn und die Plesse, Duderstadt 2005.

 

 Wie Bischof Meinwerk sein Bistum aus seinem eigenen umfangreichen Besitz ausstattete, setzte auch sein Zeitgenosse, der Hildesheimer Bischof Bernward (†20.11.1022) ererbtes Eigengut ein, um seine Klostergründung St. Michaelis in Hildesheim zu dauerhafter Existenz zu verhelfen. Die Hildesheimer Bischofschronik, deren erhaltenes Manuskript 1190/4 angelegt und bis ins 15. Jahrhundert ergänzt wurde, geht im Kern auf eine ältere, vermutlich unter Bischof Udo (1079-1114) entstandene Fassung zurück, die der Annalista Saxo und ein jüngerer erhaltener Bischofskatalog benutzt haben. [16] Die im Bischofskatalog aufgeführte Passage lautet:

Sanctus Bernwardus , regius capellanus. […] . Monasterium Sancti Michaelis construxit , abbatiam instituit. 300 mansos tribuit ad convictum.[17]

Übers.: Der Heilige Bernward, Königskaplan. […] Das Kloster St. Michaelis erbaute er, setzte den Abt ein. 300 Hufen übertrug er dem Konvent (wörtl. der Tischgesellschaft).

 

Die genannte Bischofschronik vom Ende des 12. Jahrhunderts ist ausführlicher:[18]

Deinde incarnationis Domini DCCCCXCIII Bernwardus regius capellanus XIII episcopus ecclesie nostre constituitur. […] Monasterium quoque sancti Michahelis construxit et ex parte dedicavit, in quo et abbatiam et congregationem monachorum instituit. Quorum utilitati predia et curtes et familias ad CCC os mansos condonavit, fratrum etiam utilitatem in prebenda et vestitura clementer ampliavit, quibus curtem Hemethesdoron cum sua possessione in familiis et dacimis ad hec implenda delegavit.

Übers. : Danach wurde im 993. Jahr der Menschwerdung des herrn der königliche Kapellan Bernward als dreizehnter Bischof unserer Kirche eingesetzt. […] Er erbaute auch das Kloster des heiligen Michael und weihte es zum Teil, wo er das Amt eines Abtes und eine Mönchsgemeinschaft einsetzte. Ihnen schenkte er Güter, Höfe und Hörige von ungefähr 300 Hufen. Auch die Pfründe und Kleidung der Brüder vermehrte er gütig, denen er hierzu den Hof Himmelsthür mit Hörigen und Zehnten übertrug.

Schließlich lohnt ein Blick in die Lebensbeschreibung Bernwards, die Vita Bernwardi. [19] Die Edition in den MGH beruht auf der sog. Hannoveraner Handschrift.[20] Sie wurde zwischen 1186 und 1193 vermutlich zur Vorlage in Rom anlässlich der Bemühungen um die Kanonisation Bernwards niedergeschrieben. Zur Hälfte geht der Text jedoch offenbar auf die zeitgenössische Autorschaft von Bernwards Lehrer Thangmar zurück,[21] wie sie im Dresdner Codex von 1010-1013 mit der Überlieferung der sog. Streitschrift als Vorlage für die Lebensbeschreibung erstmals überliefert ist.[22] In der Vita Bernwardi  heißt es:[23]

Cui loco, Deo sanctaeque cruci perpetuaeque virgini Mariae sanctoque Michaheli archangelo titulato, monastici ordinis indidi personas; quas ea ratione coadunavi, ut sicut iuxta monachicam normam sunt a saeculi actibus alieni, ita essent ab omni impedimento saecularis servitu liberi. Consilio itaque senioris mei imperatoris Heinrici, et magistri mei archiepiscopi Erkenbaldi, quem ipse ego cum confratrum meorum conventu in archiepiscopum consecravi, quicquid terrenarum facultatum in curtis, curtilibus, terris, pascuis, aquis, silvis, pratis, aecclesiis, sanctorum pigneribus, libris, argento et auro, et quicquid id est quod haereditario iure possedi aut saeculari coemptione acquirere potui, exceptis plurimis, quae altari sanctae Mariae in principali aecclesia in coronis anreis, calicibus, candelabris, palliis aliisque aecclesiastici ordinis ornamentis contuli, totum usibus fratrum per manus advocati mei tradidi, Deo et sanctis eius.

Übers.: Diesen Ort, der Gott, dem heiligen Kreuz, der allzeit reinen Jungfrau Maria und dem heiligen Erzengel Michael geweiht wurde, besetzte ich mit Mönchen. Sie vereinte ich hier nach dem Grundsatz, daß sie, so wie sie nach dem Gesetz der Mönche dem Treiben dieser Welt entrückt sind, so auch frei seien von allen Hemmnissen weltlicher Dienstbarkeit. Und daher habe ich mit Zustimmung meines Herrn und Kaisers Heinrich und meines Vorgesetzten, des Erzbischofs Erkenbald, den ich selber zusammen mit meinen Mitbrüdern zum Erzbischof geweiht habe, alles hingegeben, was ich an weltlichem Besitz, Landgütern, Höfen, Ländereien, Feldern, Weiden, Gewässern, Wäldern, Wiesen, Kirchen, Reliquien, Büchern, Gold und Silber, und was es sonst noch sei, zu Erbrecht besaß oder mit meinen privaten Mitteln zu erwerben vermochte. Abgesehen von dem, was ich dem Altar der heiligen Maria im Dom an goldenen Kronen, Kelchen, Leuchtern, Gewändern und sonstigen Paramenten gestiftet habe, habe ich alles durch die Hand meines Vogtes Gott und seinen Heiligen übergeben, damit es die Brüder nutzen und nießen.

Der Text entspricht einer Urkunde, die Bernward am 1. November 1019 ausgefertigt hat und die der Bearbeiter des Urkundenbuchs des Hochstifts Hildesheim als „entschieden echt“ bezeichnet.[24] Sie wird in der Forschung oft als „zweites Testament“ angesprochen.[25] Der genannte Erzbischof Erkenbald von Mainz wurde am 24. Februar 1011 geweiht und starb am 17. August 1121.

Die Klostergeschichte von St. Michaelis in Hildesheim, zu dessen Erstausstattung Dorste vermeintlich gehörte, beginnt mit dem Jahr 996, als Bischof Bernward den Hügel weihte, auf dem zunächst eine Kapelle zu Ehren des Hl. Kreuzes errichtet wurde.[26] Ein Grundstein des späteren Klosterbaus ist auf 1010 datiert, die Krypta 1015 fertiggestellt. Erste Mönche siedelten sich vermutlich bereits 1011 an, aber als erster Abt von St. Michaelis trat Goderam aus St. Pantaleon in Köln seinen Dienst erst 1022 an. Ende 1022 wurde die Klosterkirche mit der Martinskapelle erstmals geweiht, aber erst 1033 unter Bischof Godehard vollständig und musste nach einem Brand 1035noch einmal geweiht werden.

In der Urkunde von 1019 gibt Bernward an, er habe „mit Zustimmung meines Herrn und Kaisers Heinrich und meines Vorgesetzten, des Erzbischofs Erkenbald, […], alles hingegeben, was ich an weltlichem Besitz […] zu Erbrecht besaß oder mit meinen privaten Mitteln zu erwerben vermochte“. Es wird jedoch nicht näher präzisiert, um welche Güter in welchen Orten es sich genau handelte.

Die Herkunft Bernwards wird gemeinhin als Enkel des Pfalzgrafen von Sachsen Athalbero (†982) angenommen.[27] Vermutet wird eine Verbindung in die mächtige Sippe der Immedinger, zu der auch der Paderborner Bischof Meinwerk gehörte.[28] Dies lässt sich jedoch nur über schwache Indizien herstellen, alternativ wird eine Nähe zu den Liudolphingern in Betracht gezogen. Beide Sippen waren im Harzvorland begütert. Athalbero war Vertrauter Kaiser Ottos I. und versah für ihn das Amt des sächsischen Pfalzgrafen auf der Pfalz Grone insbesondere auch über das Reichsgut im Lisgau, in dem Dorste lag. Dass die Familie Bernwards Güter in dieser Region erwarb ist daher naheliegend.[29]

 

In zwei Urkunden wird Dorste genannt. Dabei handelt es sich einmal um die kaiserliche Bestätigung Heinrichs II. zur Gründung des Klosters, die in einer Ausfertigung des 12. Jahrhunderts erhalten ist (1013/1022).[30] Ferner eine weitere Urkunde, die von Bernward selbst stammt und auf den 1. November 1022 datiert, jedoch ebenfalls nur in einer Ausfertigung des 12. Jahrhunderts vorliegt.[31]

 

1022/1013

Kaiser Heinrich II „nimmt auf Bitten des Bischofs Bernward von Hildesheim das von diesem vor den Mauern der Stadt Hildesheim gegründete und teilweise schon geweihte Kloster des hl. Michael mit den Besitzungen in seinen Schutz, er gewährt den Mönchen die Wahl des Abtes (wahrscheinlich unter Vorbehalt der bischöflichen Mitwirkung) sowie die Verfügung über die Vogtei mit Zustimmung des Bischofs und verleiht die Immunität.“[32] Genannt werden die Orte in denen das Kloster den Zehnten einzieht, dann die Orte wo es über Güter verfügt sowie die Kirchen mit ihrer Ausstattung, die sich im Klosterbesitz befinden.

Unter den Gütern wird auch Dorste aufgeführt: „In prefectura Udonis comitis in pago Lischa: Renolveshusen, Dorstide, Lantwarderhusen“. [33] Übers.: Im Bezirk des Grafen Udo im Lisgau: Renshausen,[34] Dorste, Landwardeshusen[35].

Die Urkunde ist datiert auf Pfalz Werla im Jahr 1022.[36] Das Original der von Werner Flechsig[37] unter 1013 angeführten Urkunde, ist der Handschrift nach Ende des 12. Jahrhunderts geschrieben worden. Dieses Original, das dem Druck in den MGH und dem UB HHild zugrunde lag, ist im 2. Weltkrieg im Landesarchiv Hannover verbrannt. [38] Es existiert eine Abschrift aus dem 12. Jahrhundert im Hannoveraner Exemplar der Vita Bernwardi im Landesarchiv Niedersachsen (vgl. Abbildung unten) ebenfalls aus dem späten 12. Jahrhundert. In Protokoll und Eschatokoll geht der Urkundentext vermutlich auf eine Vorlage aus dem Jahr 1013 zurück, hierin eben die Bestätigung der Güterübertragung[39]. Das enthaltene Güterverzeichnis selbst hingegen ließ sich bisher nicht datieren, stammt aber sicher nicht von 1013.

 

1022 „Drittes Stiftungstestament“

Auf den 1. November 1022 ist das sog. dritte Stiftungstestament Bischof Bernwards von Hildesheim datiert,[40] am selben Kalendertag wie 1019 und diesmal nur knapp drei Wochen vor seinem Tod am 20. November. Aber auch hier ist das Original offenbar im 12. Jahrhundert geschrieben worden. Grundlage dieser Urkunde ist die o.g. Urkunde 1013/1022, das zweite Stiftungstestament von 1019 und schließlich die im Folgenden beschriebene kaiserliche Bestätigung. Die Auflistung des Besitzes lässt sich daher als Kompilation der drei Güterverzeichnisse verstehen, um eine möglichst vollständige Besitzliste (Kirchen, Mühlen, Vilikationshöfe und sonstige Güter[41] in den aufgelisteten Orten) zu dokumentieren. in prefectura Udonis comitis, in pago Lisca: Rinolveshusen, Dorstide, Landwardeshusen

 

1022 Kaiserliche Bestätigung

Auf den 3. November 1022 ist eine in ihrer Echtheit unbestrittene kaiserliche Bestätigung Heinrichs II. ausgestellt.[42] Sie enthält die Haupthöfe der Villikationen mit insgesamt 416 Hufen sowie die bereits 1019 aufgeführten Kirchen und die Mühlen, jedoch nicht die Liste der Orte in denen der Zehnte erhoben wird noch die zahlreichen Orte, in denen das Kloster über irgendwelche Güter verfügte. Deswegen ist Dorste hier auch nicht aufgeführt.

 

Fazit

Unstrittig ist die Nennung Dorstes in der Vita Meinwerci in einem Zeitfenster zwischen 1017 und 1025. Die Handschrift der Vita stammt zwar von ca. 1155-1165, wo jedoch Urkunden und Fragmente parallel überliefert sind zeigt sich, dass die Darstellung auf originalen Quellen beruht. Der in der Übertragungsnotiz erwähnte Graf Gerbert als Zeuge lässt sich mit Sicherheit zwischen den o.g. Daten nachweisen. Es ist nicht auszuschließen, dass er davor oder danach ebenfalls als Graf in Erscheinung trat, die weiteste zeitliche Einordnung geben die Eckdaten des Episkopats Meinwerks zwischen 1015 und 1036 vor. Die Hintergründe der Güterübertragung lassen sich aus dem Familienkontext Meinwerks und der Besitzgeschichte glaubhaft nachvollziehen.

 

Im Kontext der Erstausstattung des Kloster St. Michaelis in Hildesheim stehen mehrere Urkunden, die in die Jahre zwischen 1013 und 1022 gestellt werden wollen. Nicht auszuschließen ist ein früherer Zeitpunkt der Stiftung sämtlicher Erbgüter des Bischofs Bernward von Hildesheim. Die Ausstattung des Klosters nahm Bernward, so lässt es sich in Thangmars Lebensbeschreibung, der Vita Bernwardi lesen, aus seinem eigenen Gut vor.[43] Der genaue Zeitpunkt ist deswegen ein Problem, weil die beiden Urkunden, die Dorste nennen, im späten 12. Jahrhundert geschrieben wurden, ebenso die erhaltene Handschrift der Vita Bernwardi, in deren Urkundenanhang sich die Besitzliste wiederfindet. Da die Urkunden ohne Hinweis darauf geschrieben wurden, dass es sich um Abschriften älterer Dokumente handelt, dazu noch alte Siegel verwendet wurden, spricht man von Fälschungen. Der Begriff der Fälschung ist dabei differenziert zu verstehen: „Insgesamt sind ca. 10-15% der Königsurkunden Fälschungen […]. Man hat viel über die Hintergründe solcher Fälschungen nachgedacht. Entscheidend scheint ein anderes Rechtsverständnis (oder auch eine andere Mentalität) zu sein: Zwar war man sich des strafrechtlichen Charakters der Urkundenfälschung durchaus bewusst, sie wurde aber als ein (mehr oder weniger) legitimes Mittel angesehen, sich ein vermeintliches Recht zu verschaffen oder abzusichern oder auch ein vorhandenes urkundlich zu verbriefen oder einem angeseheneren und vor allem älteren Aussteller zuzuschreiben. Dahinter steckt also ein anderer Wahrheitsbegriff. […] Eine solche Sicht hat Konsequenzen für die Quellenauswertung: Einmal führt es historisch nicht weiter, jeden Fälscher von vornherein zu verurteilen. […] Zum anderen kann der Rechtsinhalt einer gefälschten Urkunde im Einzelfall durchaus den historischen Tatsachen entsprechen (nur die Urkunde als solche ist dann falsch). […] An Originalen sind Fälschungen in aller Regel leicht zu erkennen, weil die Fälscher allenfalls die Schrift (mehr oder weniger geschickt) nachzuahmen suchten, aber nicht auf Beschreibstoff und Siegel achteten. Bei abschriftlich erhaltenen Urkunden hilft nur die innere Kritik weiter. Hier bleiben Unsicherheiten, und so ist die Echtheit mancher wichtigen Urkunde in der Forschung bis heute umstritten.“[44]

Nun bleibt es dem Leser zu beurteilen, für wie glaubhaft er die Urkunden auf 1022 hält, die ohne den Versuch geschrieben wurden, die alte Schrift zu imitieren. Gerade die auf den 1. November 1022 datierte, umfangreichste Urkunde scheint eher als ehrlicher Versuch anzusehen zu sein, den Besitzstand des 11. Jahrhunderts, vielleicht auch bereits der Gründungsausstattung, zu dokumentieren. Der Eintrag zu Dorste liefert dabei einen Hinweis. Verortet wird Dorste im Bezirk des Grafen Udo (in prefectura Udonis comitis in pago Lischa). Bei ihm handelt es sich im Udo von Katlenburg, der vermutlich ab 1002 Graf im Lisgau und im Rittigau war.[45] Udo ist 1013 und 1016 in kaiserlichen Diplomen ebenso belegt wie in der Lebensbeschreibung Bischof Meinwerks. Zuletzt erscheint Udo 1040 als Zeuge in einer Eschweger Urkunde.[46] Der Verfasser der gefälschten Urkunden musste sich also entweder gut in der Zeit auskennen oder, was ebenso wahrscheinlich ist, auf ein Güterverzeichnis aus der Zeit zurückgegriffen haben. Da Udo in den überlieferten Dokumenten nur spärlich dokumentiert ist, ist trotz der zu berücksichtigen Verluste über die Jahrhunderte wahrscheinlich, dass dem Schreiber auch damals schon Belege, welcher Gau welchem Grafen zu welcher Zeit unterstand, nicht allzu üppig vorgelegen haben dürften. Die Arbeit, dies für sämtliche der 154 aufgeführten Orte zu rekonstruieren, wäre demnach außerordentlich groß.[47] Durchaus möglich ist es, dass, sollte Dorste nicht zur von Bernward gestifteten Ausstattung gehört haben, zumindest eine zeitgenössische Urkunde vorgelegen hat. All dies bleibt spekulativ, jedoch sollte man aufgrund der späteren Niederschrift und der formellen Fälschung der Urkunde eben nicht gleich darauf schließen, dass Ort und Zeit sowie die dokumentierten Vorgänge komplett erfunden seien.

Tatsächlich deutet Detlev Hellfaier die unterschiedlichen Besitzaufzählungen der Urkunden folgendermaßen: „Üblicherweise erfasst das Privileg (3.11.1022) nur die Villikationszentren. Näheren Aufschluß über die zugehörigen Orte, in denen sich zur Villikation zählende Lat- oder Zinshufen befanden, vermittelt ein Güterverzeichnis, das wohl in ein im zweiten Viertel des 12. Jahrhunderts im Zusammenhang mit Hirsauer Reformbestrebungen verfälschtes kaiserliches Privileg für St. Michael aus dem Jahre 1013 zusammen mit einem Verzeichnis der Zehnten inseriert wurde (1.11.1022). […] Legt bereits die Anlage nach Gauen die Entstehungszeit noch im 11. Jahrhundert nahe, so findet diese zunächst grobe zeitliche Einordnung ihre Bestätigung im überlieferten Ortsnamenmaterial, das […] einer früheren Zeitschicht angehört. Dem sicher glücklichen Umstand, daß im Zusammenhang mit den Gauangaben auch die jeweiligen Herrschaftsbereiche namentlich genannter Herzöge, Markgrafen und Grafen aufgeführt werden, verdanken wir die Möglichkeit, die Abfassungszeit des Güterverzeichnisses noch näher einzugrenzen. […] Vorbehaltlich künftiger Untersuchungen kann das Güterverzeichnis in die Zeit zwischen 1022 und 1037 datiert werden; es rührt damit noch aus der Gründungs- und ersten Konsolidierungsphase des jungen St. Michaelisklosters und umschreibt mit 154 Besitzorten dessen frühe Ausstattung in eindrucksvoller Weise. […] Die Herkunft des frühen Besitzes von St. Michael ist kaum in einzelnen zu bestimmen. In einem ungewöhnlichen Selbstzeugnis vom 1. November 1019 […] bekennt der Stifter, daß er […] alles hingegeben habe, was er an weltlichem Besitz […] zu Erbrecht besaß […]. Zwangsläufig haben damit immedingische Erbgüter Eingang in die Gründungsausstattung des Klosters gefunden […]. Fuldaer und Corveyer Traditionen des 9. Jahrhunderts weisen wohl ehemaligen immedingischen Besitz an einigen Orten nach, an denen später auch St. Michael begütert ist, so zweifellos besonders auffallend im Göttinger Raum und im Eichsfeld.“[48]

 

Dass sich in Dorste fortan Besitz des Klosters befand, lässt sich anhand späterer Besitzlisten nachvollziehen.

 

·     1204

Als 1204 der Abt Dietrich zurücktrat, ließ er seine Erwerbungen für das Kloster dokumentieren. Darunter 2 Hufen in Dorste:[49] duos mansos in Hymdisdure, duos in Dorstide, unum in Gudenstide.

 

·     1321

Im Güterverzeichnis des Michaelisklosters unter Abt Heinrich von Wendhausen wurde Besitz in 139 Orten „in unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlicher Genauigkeit erfasst. So werden z.T. die einzelnen Höfe auf Dörfern benannt (z.B. der Immenhoff in Remlingen), manchmal nur sehr ungenau der Grundbesitz (z.B. iij mansos cum aliis attinenciis censuales in Ebergötzen).“ Das Verzeichnis zeigt „im Gegensatz zum erstgenannten Verzeichnis aus dem 11. Jahrhundert eine leichte Abnahme an Besitzrechten“. [50] Dorste wird unter den Besitzungen des Klosters genannt und gehört zu den sehr ausführlichen Einträgen:

Dorst viii mansos cum iii curiis et x areas et ii prata et i bug et i molendinum et i mansum dictum de Boddelhove et spacia lignorum et piscaturam in rivo de Zose a moldendino dicto de Slagemolen usque ad rivulum versus Rigkmershusen.“[51]

Übers.: Dorste 8 Hufen mit 3 Höfen und 10 Äckern und 2 Wiesen und 1 [bug?] und 1 Hufe genannt der Boddelhof und Gehölz und Fischerei im Fluss die Söse von der genannten Mühle die Schlagmühle bis zum Flüsschen bei [der heutigen Wüstung] Reckershausen/Rickershusen.[52]

 

Wenn man nun davon ausgeht, dass die Stiftung der Dudica zwischen 1017 und 1025 getätigt wurde und Besitz in Dorste beim Michaeliskloster zwischen 1022 und 1037 nachzuweisen ist, so überschneiden sich diese Zeiträume in den Jahren 1022-1025. Es ist daher unter Berücksichtigung der zahlreichen Unsicherheiten und Indizien durchaus legitim, ein Ortsjubiläum auf 1022 zu feiern, in dem Wissen, dass hier auf ein Jubiläum gefeiert wird, welches auf eine schriftliche Nennung lediglich des Ortsnamens zurückgeht und dass die Ortsstätte ohnehin schon Jahrhunderte vorher besiedelt war, wie archäologische Funde zeigen.


Vita Meinwerci: Dorstede

 

Besitz Kloster St. Michael, Hildesheim, 11. Jhdt.

 Abb: Detlev Hellfaier, Früher Besitz des Klosters St. Michael zu Hildesheim im 11. Jahrhundert, in: Bernward von Hildesheim und das Zeitalter der Ottonen, hg. v. Michael Brandt und Arne Eggebrecht, Bd. 1, Hildesheim und Mainz 1993, S. 477-479.

Vita Meinwerci
Dorstedi


Abb: Die Nennung Dorstes als Dorstedi in der Handschrift der Vita Meinwerci von ca. 1165.
(Photo: Universitätsbibliothek Kassel, Open Repository, 4° Ms. hist. 12, Ausschnitt)

[1] Kirstin Casemir, Uwe Ohainski und Jürgen Udolph, Die Ortsnamen des Landkreises Göttingen (Niedersächsisches Ortsnamenbuch IV, zugl. Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung 44), Bielefeld 2003, S. 38-41.

[2] MGH DH II 260, S. 306 und UB HHild I 67, S. 65.

[3] Zum Begriff der Urkundenfälschung vgl. A. Gawlik, Artikel Fälschungen, Kaiser-, Königsurkunden; Privaturkunden, in: Lexikon des Mittelalters 4, 249-251; Wilhelm Wattenbach, Das Schriftwesen im Mittelalter, Graz 1958, S. 408-416; R. C. van Caenegem, F. L. Ganshof, Kurze Quellenkunde des Westeuropäischen Mittelalters, Göttingen1964, S. 63-66; Ahasver von Brandt, Werkzeug des Historikers, Stuttgart 151998, S. 98-103; Artikel Fälschung, in: Renate Neumüller-Klauser, Res Medii Aevi. Kleines Lexikon der Mittelalterkunde, Wiesbaden 1999, S. 77-78. Ausführlich dazu unten.

[4] UBHHild I, Nr. 594, S. 570.

[5] Urkundenbuch des Klosters Osterode, bearb. v. Manfred von Boetticher u.a. (Göttingen-Grubenhagensches Urkundenbuch, 6. Abteilung), Hannover 2012, Nr. 1.

[6] MGH SS rer Germ 59, S. 60, Nr. 114.

[7] heute Imbshausen, vgl. Heinrich Deppe, Die Paderbornschen Besitzungen in Südhannover, in: Westfälische Zeitschrift 90, 2. Abt., 1934, S. 171-192, zugleich Göttinger Blätter N.F. 1, H. 4, 1935, S. 1-24.

[8] Übersetzung nach: Guido M. Berndt (Hg.), Vita Meinwerci episcopi Patherbrunnensis – Das Leben Bischof Meinwerks von Paderborn (Mittelalter Studien 21), München 2009.

[9] Auch sein Erbgut. Immedinger Besitz bei Dorste: Imbshausen sowie die Wüstungen Mandelbeke (im Klosterforst, erwähnt 1016, zudem in der Vita Meinwerci), Clawenhagen (1,5 km nw. Dorste zw. Bohlberg und Mittelberg), Sose (2 km sw. Dorste an der Sösebrücke n. Berka), unter den Schenkungen auch die Burg Plesse mit umfangreichem Zubehör sowie Imbshausen. Die kaiserliche Bestätigung hierzu am 10.01.1016: MGH DH II 341. Vgl. auch Martin Last, Die Burg Plesse, in: Plesse-Archiv 10 (1975/7), Bovenden ²1979, insb. S. 26-32 und Ralf Busch (Hg.), Bischof Meinwerk von Paderborn und die Plesse, Duderstadt 2005, S.

[10] Berndt, a.a.O., S. 31-37. Die erhaltenen zeitgenössischen Fragemente und Notizen, auf die die Verfasser der Vita vermutlich zurückgriffen, sind wiedergegeben in: N.N., Fragmente aus der Kanzlei des Bischofs Meinwerk von Paderborn, in: Archiv für Geschichte und Alterthumskunde Westphalens, hg. v. Paul Wigand, Bd. 5, Lemgo 1832, S. 111-131.

[11] MGH SS rer Germ 59,

[12] Regesta Historie Westfaliae. Die Quellen der Geschichte Westfalens, 2 Bde., Münster 1847, ND Osnabrück 1972, Nr. 108, S. 85.

[13] MGH SS rer Germ 59, S. 53f., Nr. 94.

[14] Vgl. auch: Ruth Schölkopf, Die Sächsischen Grafen (919-1024) (Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens 22), Göttingen 1957, S. 166, 170: „Zweimal wurde gleichzeitig mit Graf Thiedrich ein Gerbert aufgeführt. Von ihm liegen fünf Testate vor, die alle nach 1015 fallen. Er war wohl mit dem Gerbraht personengleich, der 1017 bei Übertragung Helmarshausen an Paderborn bezeugte. Weder über seinen Amtsbereich noch über seine Familie ist Klarheit zu gewinnen.“

[15] Hermann Bannasch, Das Bistum Paderborn unter den Bischöfen Rethar und Meinwerk (983-1036) (Studien und Quellen zur Westfälischen Geschichte 12), Paderborn 1972. Bannasch spricht gar von einer „Vorherrschaft“ (S. 315) Meinwerks im Leine-Weser-Raum, er stehe „ganz unter dem poltitischen Einfluss der Paderborner Kirche“ (S. 315)

[16] Klaus Naß, Die Reichschronik des Annalista Saxo und die sächsische Geschichtsschreibung im 12. Jahrhundert (MGH Schriften 41), Hannover 1996, S. 228 mit Anm. 787. Die Bischofschronik: MGH SS 13, S. 747-749, Bernward auf S. 748.

[17] MGH SS 13, S. 748.

[18] Mittelalterliche Quellen zur Geschichte Hildesheims, eingel., übers. u. komment. v. Klaus Naß, Hildesheim 2006, S. 50f.

[19] Vita Bernwardi, 46. Übers. in: Lebensbeschreibungen einiger Bischöfe des 10.-12. Jahrhunderts (FSGA 22), übers. v. Hatto Kallfelz, Darmstadt ²1986. Zur Bernwardsvita, ihrer Datierung und ihrem Quellenwert vgl. Marcus Stumpf, Zum Quellenwert von Thangmars Vita Bernwardi, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 53 (1997), S. 461–496. Zuletzt: Martina Giese, Die Textfassungen der Lebensbeschreibung Bischof Bernwards von Hildesheim (MGH Studien und Texte 40), Hannover 2006.

[20] MGH SS IV, S. 754-786.

[21] NLA Hannover, MS, F Nr. 5, Nennung von Dorstide auf fol 63r.

[22] Martina Giese, Die Textfassungen der Lebensbeschreibung Bischof Bernwards von Hildesheim (MGH Studien und Texte 40), Hannover 2006, S. 9f., 12.

[23] Vita Bernwardi, in: Lebensbeschreibungen einiger Bischöfe des 10.-12. Jahrhunderts (FSGA 22), übers. v. Hatto Kallfelz, Darmstadt ²1986, S. 354-355.

[24] UB HHild 62, S. 58f.

[25] Vgl. hierzu und zum gesamten Überlieferungskomplex H. Goetting, Das Bistum Hildesheim. Die Hildesheimer Bischöfe von 815 bis 1221 (1227) (Germania Sacra N.F. 20), Berlin 1984, S. 214-218.

[26] Zur Klostergeschichte: Hans-Georg Aschoff, Artikel Hildesheim – Benediktiner, St. Michael, in: Niedersächsisches Klosterbuch. Verzeichnis der Klöster, Stifte, Kommenden und Beginenhäuser in Niedersachsen und Bremen von den Anfängen bis 1810, herausgegeben von Josef Dolle unter Mitarbeit von Dennis Knochenhauer, (Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen Band 56,1), Bielefeld 2012, S. 682-696.

[27] Hans Jakob Schuffels, Bernward Bischof von Hildesheim. Eine biographische Skizze, in: Bernward von Hildesheim und das Zeitalter der Ottonen, Bd. 1, Hildesheim 1993, S. 29-43. Jüngst etwas beleidigt kommentiert durch Josef Nolte, der ihn als unehelichen Sohn Ludolphs von Schwaben ansieht: Wer war Bernward von Hildesheim wirklich? – Fragen zu seiner Herkunft und Person, in: Hartmut Reichardt (Hg.), Der Michaelishügel 1015-2015. Grablege und Memoria Bernwards von Hildesheim, Hildesheim 2015, S. 46-63. Am Ende ist Bernwards Herrschernähe, aus welchen Gründen auch immer, möglicherweise eben auch durch Verwandtschaft, weitgehend Konsens.

[28] H. Goetting, Das Bistum Hildesheim. Die Hildesheimer Bischöfe von 815 bis 1221 (1227) (Germania Sacra N.F. 20), Berlin 1984 und Reinhard Wenskus, Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Philiogisch-historische Klasse, Dritte Folge 96), Göttingen 1976.

[29] Zu Athelbero: H.-D. Starke, Die sächsischen Pfalzgrafen bis 1084, in: Braunschweigisches Jahrbuch 36 (1955), S. 25ff.

[30] MGH DH II 260.

[31] UB HHild 67.

[32] RI II,4 n. 1777.

[33] MGH DH II 260 und UB HHild 69.

[34] Gemeinde Krebeck. Kirstin Casemir, Uwe Ohainski, Jürgen Udolph, Die Ortsnamen des Landkreises Göttingen (Niedersächsisches Ortsnamenbuch 4, Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen 44), Bielefeld 2003, S. 333f.

[35] Heute wüst. Uwe Ohainski, Jürgen Udolph, Die Ortsnamen des Landkreises Osterode (Niedersächsisches Ortsnamenbuch 2; Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen 40), Bielefeld 2000, S. 96f.

[36] anno dominice incarnationis mxxii actum Werella in die nomine amen

[37] Werner Flechsig, Beiträge zur Ortsnamenforschung in den ehemaligen Fürstentümern Göttingen-Grubenhagen, in: Northeimer Heimatblätter, 1953, 1-2, S. 13.

[38] MGH DH II., Nr. 260. RI II,4 Nr. 1777.

[39] predia quoque sive mancipia de sui questus labore ad locum iam dictum contradita seu aliquas possessiones, quas moderno tempore iuste et racionabiliter possidere videtur

[40] UB HHild 67.

[41] cum ceteris rebus sibi concessis.

[42] MGH DHII. Nr 479.

[43] Vita Bernwardi, 46. Übers. in: Lebensbeschreibungen einiger Bischöfe des 10.-12. Jahrhunderts (FSGA 22), übers. v. Hatto Kallfelz, Darmstadt ²1986. Zur Bernwardsvita, ihrer Datierung und ihrem Quellenwert vgl. Marcus Stumpf, Zum Quellenwert von Thangmars Vita Bernwardi, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 53 (1997), S. 461–496. Zuletzt: Martina Giese, Die Textfassungen der Lebensbeschreibung Bischof Bernwards von Hildesheim (MGH Studien und Texte 40), Hannover 2006.

[44] Hans-Werner Goetz, Proseminar Geschichte: Mittelalter, Stuttgart ³2006, S. 295f.

[45] Hans-Joachim Winzer, Die Grafen von Katlenburg, Göttingen 1974, S. 42-44.

[46] MGH DHIII, Nr. 61.

[47] Vgl. hierzu die Karte unten.

[48] Detlev Hellfaier, Früher Besitz des Klosters St. Michael zu Hildesheim im 11. Jahrhundert, in: Bernward von Hildesheim und das Zeitalter der Ottonen, hg. v. Michael Brandt und Arne Eggebrecht, Bd. 1, Hildesheim und Mainz 1993, S. 477-479.

[49] UB HHild Nr. 594. Bischöfliche Bestätigung in Nr. 606.

[50] Uwe Ohainski, Die mittelalterlichen Lehnverzeichnisse der Benediktinerabtei St. Michael zu Hildesheim, in: Arnd Reitemeier, Uwe Ohainski (Hg.), Aus dem Süden des Nordens. Studien zur niedersächsischen Landesgeschichte für Peter Aufgebauer zum 65. Geburtstag (Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen 58), S. 399-417, hier S. 402 und Anm. 22.

[51] UB HHild IV Nr. 638, S. 352. Dass Dorste in den Verzeichnissen des 13. Jahrhunderts nicht erscheint liegt wohl eher an mangelnder Qualität der Listen als daran, dass der Besitz erst spät erworben wurde. Vermutlich lag gerade hierin der Anlass für den Abt, ein ausführliches Verzeichnis zu erstellen. Überliefert ist es in einer Abschrift des 14. Jahrhunderts, worauf auch die Art deutet, wie Reckershausen geschrieben wurde.

[52] Die Wüstung Rikmanneshusen liegt nördlich von Dorste an der Einmündung des Baches, der vom Junkernholz herabfließt. Erhard Kühlhorn (Hg.), Historisch-Landeskundliche Exkursionskarte von Niedersachsen, Blatt Osterode am Harz, Hildesheim 1970, S. 36, 46, 54.

Gutachten zum Entstehungsjahr Dorstes
Institut für Historische Landeskunde der Universität Göttingen
Gutachten1022.pdf (1.63MB)
Gutachten zum Entstehungsjahr Dorstes
Institut für Historische Landeskunde der Universität Göttingen
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